| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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OLSA (ab 21.06.2004)
Erweiterung der AGB um den erweiterten "Oracle License and Service Agreement" (OLSA) Vertrag.
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1. Vertragsabschluß
Ausgenommen Barkäufe, kommen Verträge mit uns erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Angebote sind
freibleibend. Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach
diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten
Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden.
Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des
Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
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2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit
und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem
Falle vorbehalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten
und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessen Nachricht erfolglos
verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug
gegen uns auf maximal 5% des Wertes der verzögerten Leistung beschränkt.
Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung
der Auftragsbestätigung.
Lieferort ist grundsätzlich der Sitz unserer Gesellschaft.
In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab
unserem jeweiligen Lager.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung,
Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen
beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für
ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige
Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die
den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch,
wenn wir unsere eigenen Transportmittel verwenden. Wir sind berechtigt, aber
nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen
Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
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3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Geschäftsstelle.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung
sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Preise und
Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste
berechnet.
Die vereinbarten Preise sind im ganzen sofort bei Übergabe
des Gerätes zu Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ist der allgemein gültige Listenpreis für den Kaufgegenstand
oder die zu erbringende Leistung im Zeitpunkt der Lieferung niedriger als der im
zugrunde liegenden Vertrag genannte Preis, so hat der Besteller nur den
niedrigeren Listenpreis zu bezahlen.
Eine einseitige Preiserhöhung durch uns ist zulässig,
soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die
zu spätestens einem Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der
Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung
binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten.
Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als
vereinbart.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung
geleistet, so berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückhaltungsrecht.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mögliche, soweit diese
Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller
nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
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4. Annahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand
oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu
überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Lieferung des
Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten haben. Erfolgt die
Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen, so steht uns gleichwohl der vereinbarte
Preis zu.
Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die
uns entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten.
Verlangen wir die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem
Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet
werden und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb
dieser Frist ab, so sind wir berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen
Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten.
Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller
Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen.
Nimmt der Besteller die vereinbarten Dienstleistung ganz oder
teilweise nicht ab, so können wir insoweit 50 % der für die Dienstleistung
vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die entstandenen Kosten
und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen.
Soll höherer Schadensersatz geltend gemacht werden, so ist
dieser insgesamt im einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt,
weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass uns kein oder ein
wesentlicher geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz
entstanden ist.
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5. Gewährleistung
Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir
keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
Im übrigen übernehmen wir für gelieferte Waren oder
erbrachte Dienstleistungen Gewährleistungen wie folgt:
- für Waren
Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaft gehört, behaftet sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Waren an den
Besteller. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach
unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder
Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die mit der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, sowie dies vereinbart ist oder
der Besteller Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die
Nachbesserung in vom Besteller bestimmten Räumen durchgeführt wird.
- für Standardsoftware
Wir gewährleisten die Übereinstimmung der gelieferten
Standardsoftware mit den veröffentlichten und bei Lieferung des Programms gültigen
Programmspezifikationen entsprechend der jeweiligen Programmversion, wie
dies uns gegenüber der Hersteller gewährleistet.
Dem Besteller ist bekannt, dass nach dem Stand der
Technik der völlige Ausschluss von Fehlern an Programm nicht möglich ist.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in jedem Fall zu
Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist oder der Besteller
Kaufmann ist. In jedem Fall beschränkt sich unsere Gewährleistungsansprüche
sind innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Programms an den Besteller
geltend zu machen. Danach sind sie verjährt. Weitere Gewährleistungsansprüche
sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- für Individualsoftware
Für von uns erstellte Individual-Software übernehmen
wir Gewährleistung dafür, dass die erstellte Software mit den schriftlich
vereinbarten Spezifikationen übereinstimmt, soweit nichts anderes
vereinbart ist. In jedem Fall haften wir nur für Funktionsfehler am
Programm oder am Datenträger. Weitere Gewährleistungsansprüche sind -
soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- Allgemein
Für verlorengegangene Daten, Programme oder Programmteile
sowie deren Beschädigung, die auf Fehler an einem Programm oder an einem
Programmträger beruhen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Jede Gewährleistungsverpflichtung
unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften
Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen
auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige
Software für den Einsatzzweck des Bestellers geeignet sind. Bei
Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung
wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Besteller ein angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Etwaige Mängel bei Barkäufen oder bei dem Erwerb von Nutzungsrechten gegen
Barzahlung sind innerhalb von 10 Tagen nach Überlassung des Kaufgegenstandes
bzw. Nutzungsgegenstandes zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Gewährleistungsanspruch
mehr.
Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür
verantwortlich, dass die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene
Programm auf dem zu Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig
ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefassten Programme nutzbar. Hierfür
übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, soweit anders nicht schriftlich
vereinbart ist.
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6. Kündigung
Beiderseits kann der Vertrag jährlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragjahresende
gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen.
Ausnahme
- Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrelevante Aktivitäten des Kunden,
insbesondere Volksverhetzung, Diskrimierung von anderen auf grund ihrer Hautfarbe,
Rasse, Religion oder Weltanschauung.
- Missachtung von Datenschutzbestimmungen
- Zahlungsverzug
- Gesetzes- und/oder vertagswidrige Nutzung des Vertragsgegenstands
- Versenden oder Veröffentlichen von elektronischem Mail unter falschem Namen oder
ohne Einverständnis des Absenders oder Empfängers.
- Upload von rassitischem und nicht jugendfreien Datenmaterial in News-, WWW- oder
FTP-Seiten bei manage.it.
Kosten
- Der Auftraggeber stellt bei Vertragsbruch die bis dahin geleistete Arbeit dem Kunden in Rechnung.
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7. Programmerwerb
Wir liefern Programme auf Programmträgern einschließlich
deren Dokumentation, ohne "Sourcecode". Der Besteller erwirbt ein
zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er
erwirbt kein Eigentums- oder Urheberrecht oder Copyright. Das überlassene
Programm ist deshalb ein Lizenzprogramm, an dem wir dem Besteller eine nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Programms
ausschließlich auf einer im Besitze des Bestellers befindlichen
Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit einräumen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger
Bezahlung der vereinbarten Preise.
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8. Schutzrechte Dritter
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine
Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche
Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung
zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen
oder Anweisungen das Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der
Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen
gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass
wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen,
werden wir uns in einem solchen Falle bemühen, eine für den Besteller günstige
Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden.
Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses
Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl
darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass das Gerät von uns so geändert
wird, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden, oder dass
wir dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen, oder dass das betreffende Gerät
oder Programm durch ein solches ersetzt wird, das keine Schutzrechte Dritter
verletzt und den Anforderungen des Bestellers entspricht, oder dass wir die
betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis
abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten.
In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des
jeweiligen Kaufpreises.
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9. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programmen, Datenträger und so weiter bleiben
bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche
gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Baut der Besteller von uns gelieferte
Waren in andere Geräte oder Anlagen ein, so verlieren wir unser Eigentum nicht.
Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer ggf. Miteigentümer) auch der neu
hergestellten Sachen, die damit zu Vorbehaltswaren von uns werden. Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus
Verpflichtungen erwachsen.
Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Die Ihm aus
der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, unser gelieferten Waren oder
Programme betreffen Rechtsgrund zustehenden Forderungen, tritt der Besteller
schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt
diese Forderungen einzuziehen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, die
Abtretung offen zulegen.
Befindet sich der Besteller in Verzug, so sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen, ohne dass dies einen
Rücktritt vom Vertrag bedeutet.
Bei etwaigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in
die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Dritten auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine
Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
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10. Haftung
Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder
unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt und nur für unmittelbare, nicht für mittelbare oder
Mangelfolgeschäden, soweit dafür nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird und
wir uns nicht exkulpieren können.
Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig
davon, auf welcher Bestimmung sie beruhen.
Alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche, auch
solche die gegenüber unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen,
verjähren binnen 1 Jahres ab Übergabe der bestellten Waren, bzw. ab Erbringung
unserer Leistungen.
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11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie
durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben
wirksam.
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12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Anwendbar ist
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes sowie des
EU-Kaufrechtes.
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13. Bestätigung des Bestellers, Zollabwicklung
Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
an ihm verkaufte Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt
ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung sowohl der
deutschen als auch (bei ausländischen Geräten) der jeweiligen ausländischen
Behörden gestattet ist.
Der Erwerb versichert, dass er die gekaufte Ware ausschließlich
für den innerdeutschen Gebrauch und nur als Anwender und nicht als
professioneller Wiederverkäufer erworben hat.
Werden Lieferungen auf Wunsch des Bestellers unverzollt
ausgeführt, so haftet er uns für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung
und stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei.
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